Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen von TechnikBüro-Kuhn – Kirchstraße 3a – 56412 Heiligenroth als Auftragnehmer
1. Geltungsbereich
1.1. Für Dienstleistungsverträge über Beratungs-, Planungs-,
Programmierarbeiten und sonstige Dienstleistungen von TechnikBüroKuhn in den Bereichen Projektmanagement und Konstruktion gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
1.2. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere sich widersprechenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen – ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TechnikBüro-Kuhn notwendig. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TechnikBüro-Kuhn. Auf diese Schrift- form kann durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
2. Projekt -und Leistungsbeschreibung
2.1. Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projekts sowie die Leistungsbeschreibung im Dienstvertrag festlegen.
2.2. In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation der von TechnikBüro-Kuhn zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.
3. Durchführung des Vertrages
3.1. Die Dienstleistungen von TechnikBüro-Kuhn erfolgen zur
Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seines Projekts (Ziffer 2.1.) Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für den Ablauf des Projekts in seiner Gesamtheit sowie für dessen Ergebnisse.
3.2. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet TechnikBüro-Kuhn die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen. Weisungsrechte des Kunden gegenüber TechnikBüro-Kuhn, ihren Mitarbeitern, Verrichtungs- und
Erfüllungsgehilfen bestehen nicht, jedoch wird TechnikBüro-Kuhn versuchen, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.
4. Termine und Fristen
4.1. Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und TechnikBüro-Kuhn im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich. 4.2. Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses von TechnikBüro-Kuhn liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne. Der Kunde hat im Falle des Verzuges von TechnikBüro-Kuhn das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer TechnikBüro-Kuhn schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist den betreffenden Vertrag unter Ausschluss aller anderen Rechte – mit Ausnahme der Rechte nach Ziff. 4.3. – fristlos zu kündigen. Teilleistungen, die unter dem betreffenden Vertrag von TechnikBüro-Kuhn bis zur Kündigung erbracht worden sind, werden vom Kunden vollständig bezahlt.
4.3. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit des
Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5 % bis maximal 5% des von der
Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind sämtliche
Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit abgegolten. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
5. Ansprechpartner der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien werden im Dienstvertrag ihre Ansprechpartner nebst Stellvertreter für Fragen ihrer Zusammenarbeit benennen.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für TechnikBüro-Kuhn kostenlos erbracht werden.
6.2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung (Ziff.2.2) sind wesentliche Pflichten des Kunden.
6.3. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von TechnikBüro-Kuhn bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jegliche Unterstützung. 6.4. Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden Mitarbeiter von TechnikBüro-Kuhn, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen.
6.5. Datenträger, Software usw., die der Kunde beistellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde TechnikBüro-Kuhn alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
6.6. Von allen an TechnikBüro-Kuhn übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die TechnikBüro-Kuhn jederzeit zurückgreifen kann.
6.7. Nach Erbringung der Leistungen ist TechnikBüro-Kuhn berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet TechnikBüro-Kuhn die Unterlagen an den Kunden zurück.
6.8. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Kosten (z.B. durch Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelung enthält, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste/ Honorarordnung von TechnikBüro-Kuhn.
7.2. Reisekosten und Spesen, welche TechnikBüro-Kuhn im Rahmen des Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reiseordnung von TechnikBüro-Kuhn zu zahlen hat, werden dem Kunden nach Abzug der Vorsteuern weiterberechnet. Reisezeiten werden mit 100% des für den entsprechenden Mitarbeiter in der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung von TechnikBüro-Kuhn ausgewiesenen Stundensatzes vergütet. 7.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Sätze berechnet.
7.4. Die Vergütung sowie die Reisekosten und Spesen werden 14tägig nachträglich in Rechnung gestellt.
7.5. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. TechnikBüro-Kuhn ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug des Kunden Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
8. Nutzungsrecht
Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen von
TechnikBüro-Kuhn ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht; er darf die Ergebnisse aller von TechnikBüro-Kuhn unter dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung von TechnikBüro-Kuhn weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben bei TechnikBüroKuhn.
9. Leistungserbringung
TechnikBüro-Kuhn wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum erbringen.
10. Haftung
Für die Haftung von TechnikBüro-Kuhn sowie die Eigenhaftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Haftungsregelungen: 10.1. TechnikBüro-Kuhn haftet für von ihr leicht fahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden bis zu € 50.000.- pauschal und Vermögensschäden in der Folge von Personen- und
Sachschäden bis zu € 25.000.-, jeweils pro Schadenereignis pro Jahr höchstens das Doppelte. TechnikBüro-Kuhn haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass sie deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, erforderlich werdende Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren Folgeschäden sind ausgeschlossen.
10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit TechnikBüro-Kuhn zwingend haftet, wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die TechnikBüro-Kuhn aufzukommen hat, TechnikBüro-Kuhn unverzüglich anzuzeigen oder von TechnikBüro-Kuhn aufnehmen zu lassen.
10.5. Soweit Schadensersatzansprüche gegen TechnikBüro-Kuhn, ihre
Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund leichter
Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.
11. Vertraulichkeit
11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
11.2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich
a) von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält, oder
b) die bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein bekannt wurden.
11.3. Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechend verpflichten.
11.4. Die oben beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung des Vertrages für weitere drei (3) Jahre ab dem Ende seiner Laufzeit bestehen.
12. Treuepflicht
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten
danach wird der Kunde Mitarbeiter von TechnikBüro-Kuhn weder bei sich einstellen noch in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.
13. Vertragsbeendigung, Kündigung
13.1. Im Falle der von TechnikBüro-Kuhn zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den im Dienstvertrag bzw. gemäß Ziff.7 vereinbarten Preisen bzw. Stunden- oder Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von TechnikBüroKuhn zu vertreten, erhält TechnikBüro-Kuhn über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus mindestens 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Der Nachweis, dass TechnikBüro-Kuhn infolge der Nichtausführung weiterer Leistungen weniger als 65% der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb eine über die Mindestvergütung von 35% gemäß Satz 2 hinausgehende Vergütung beanspruchen kann, bleibt TechnikBüro-Kuhn vorbehalten.
13.2. Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. 13.3. Jegliche Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1. Abweichende oder ergänzende Bedingungen,
Nebenabreden oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
14.2. Der nach diesen Bedingungen geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
14.3. Der Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TechnikBüro-Kuhn übertragen.
14.4. Gegen Ansprüche von TechnikBüro-Kuhn kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten und rechts- kräftig ist.
14.5. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Montabaur.